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SERVICEVEREINBARUNG

Dieser SERVICEVERTRAG (der „Vertrag“) wird geschlossen zwischen:

1) Vestergaard Frandsen Inc., 333 W Ostend Street, Baltimore, MD 21230 (das „Unternehmen“ oder „LifeStraw“)

Und

2) Die während des Registrierungs-, Anmelde- oder Vertragsabschlussprozesses genannte Person (der „Ersteller“).

Das Unternehmen und der Ersteller können gemeinsam als „Parteien“ oder einzeln als „Partei“ bezeichnet werden.

Erwägungsgründe

WÄHREND sich diese Vereinbarung auf die Marketingkampagne für LifeStraw-Produkte bezieht, für die Sie eine Kampagnenbeschreibung erhalten haben, die zu den in diesem Dokument angegebenen Terminen stattfinden wird

WÄHREND der Ersteller über Erfahrung im Bereich der Online-/Social-Media-Werbung verfügt.

WÄHREND die Parteien die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die vom Ersteller an das Unternehmen zu erbringenden Dienste gelten sollen, schriftlich vereinbaren möchten.

Daher wird unter Berücksichtigung der gegenseitigen Zustimmung und Vereinbarung hiermit Folgendes vereinbart:

1. Begriff.

Diese Vereinbarung tritt mit dem Startdatum der Kampagne in Kraft und gilt bis zum in der Kampagnenbeschreibung dokumentierten Kampagnenende (die „Laufzeit“). Das Unternehmen kann diese Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Ersteller kündigen.

2. Vom Creator zu erbringende Leistungen (zusammen die „Leistungen“):

A. Inhaltserstellung.

Folgendes soll in Übereinstimmung mit den Anweisungen im per E-Mail übermittelten Kampagnenbrief erstellt werden.

Alle Inhalte sollten vor Kampagnenstart an LifeStraw übermittelt werden. Es erfolgt eine Feedbackrunde und es werden angemessene Anpassungen am Inhalt vorgenommen, sofern das LifeStraw-Team aufgrund der Erfüllung des Kampagnen-Briefings keine zusätzlichen Anpassungen für notwendig erachtet.

B. Inhaltsrichtlinien des Unternehmens.

Für jeden Social Media-Beitrag gilt:

• LifeStraw stellt ein Paket mit Marken- und Produktinformationen („Kampagnenbrief“) zur Verfügung, das bei der Formulierung des Inhalts verwendet werden soll

• Jeder Beitrag muss einen positiven Ton haben.

• Filter dürfen verwendet werden, umfangreiche Veränderungen am Bild sind jedoch verboten.

• Im Falle der Verwendung von „Fake-Likes“ oder „Fake-Kommentaren“ zum Inhalt hat das Unternehmen das Recht, diese Vereinbarung zu kündigen.

• In jedem Social-Media-Beitrag muss der Ersteller gemäß den FTC-Richtlinien auf die Art der bezahlten Beziehung zum Unternehmen hinweisen. Die vollständigen FTC-Richtlinien finden Sie hier.

• Beispiele für Referenzen in Beiträgen: #sponsored, #partner, #LifeStrawPartner.

C. Subunternehmer

i. Soweit der Urheber Subunternehmer zur Unterstützung bei der Erbringung der Dienstleistungen beauftragt, verpflichtet er sich, mit jedem Subunternehmer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, der mindestens ebenso strenge Beschränkungen wie die in dieser Vereinbarung enthaltenen enthält. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit von Unternehmensmaterialien und -informationen, die Freistellung des Unternehmens, die Nutzung der Inhalte, das Eigentum an und die Nutzung von Marken, die Moral und die Einhaltung geltender Gesetze. Der Klarheit halber erklärt sich der Urheber damit einverstanden, dass er jeden Subunternehmer oder andere Personen, die bei der Erbringung der Dienstleistungen unterstützen oder Materialien für die Dienstleistungen liefern, dazu verpflichtet, die für jeden Subunternehmer geltenden Bedingungen dieser Vereinbarung anzuerkennen und an diese gebunden zu sein.

ii. Der Urheber muss LifeStraw a) eine Liste aller vorgeschlagenen Subunternehmer und/oder anderer Personen zur Verfügung stellen, die bei der Erbringung der Dienste behilflich sind, und sich nach besten Kräften bemühen, bei allen Due-Diligence-Anforderungen von LifeStraw hinsichtlich vorgeschlagener Subunternehmer mitzuwirken, sowie b) Kopien aller abgeschlossenen Unterverträge im Zusammenhang mit den Diensten.

iii. Ein Unterauftrag begründet weder ein Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Unterauftragnehmer und dem Unternehmen noch verpflichtet er das Unternehmen zur Bezahlung oder Veranlassung der Bezahlung des Unterauftragnehmers. Der Urheber ist allein für die Bezahlung des Unterauftragnehmers verantwortlich.

iv. Der Urheber gilt als Erbringer aller tatsächlich von einem Subunternehmer erbrachten Leistungen (ganz oder teilweise) und bleibt für alle von einem Subunternehmer erbrachten Leistungen (ganz oder teilweise) voll verantwortlich und haftbar, als hätte der Urheber die Leistungen selbst erbracht.

v. Der Urheber muss a) LifeStraw unverzüglich schriftlich über jeden tatsächlichen oder mutmaßlichen Verstoß eines Subunternehmers gegen seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Subvertrag im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste informieren und b) bei allen rechtlichen Schritten, die LifeStraw im Zusammenhang mit einem solchen tatsächlichen oder mutmaßlichen Verstoß zu unternehmen beschließt, uneingeschränkt mit LifeStraw kooperieren.

vi. LifeStraw kann den Ersteller nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung auffordern, einen Subunternehmer von seiner Rolle bei der Unterstützung der Dienste zu entfernen.

vii. Der Urheber ist allein verantwortlich für sämtliche Ansprüche eines Subunternehmers, die sich aus der Entfernung oder Kündigung des Subunternehmers durch den Urheber ergeben.

3. Gebühr.

Als Gegenleistung für die termingerechte und vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen durch den Ersteller zahlt das Unternehmen dem Ersteller die vereinbarte, im Kampagnenbriefing angegebene Pauschale. Die angegebene Gebühr ist fest und kann nicht angepasst werden. Das Unternehmen zahlt 100 % der Gebühr nach Abschluss der Dienstleistungen. Der Ersteller stellt dem Unternehmen für jede Rate eine Rechnung, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt und Genehmigung der jeweiligen Rechnung zu begleichen ist. Das Unternehmen behält von den an den Ersteller zu zahlenden Zahlungen keine Beträge für lokale, staatliche oder bundesstaatliche Steuern ein und meldet die an den Ersteller gezahlten Beträge den zuständigen Behörden, beispielsweise durch Einreichung eines IRS-Formulars 1099 (Misc.).

4. Geistiges Eigentum.

A. Das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Zessionare, Lizenznehmer und Beauftragten verfügen ab dem Datum der Erstveröffentlichung über die exklusiven, gebührenfreien, unwiderruflichen weltweiten Vertriebsrechte an den Inhalten, um die Inhalte und/oder Standbilder der Inhalte auf eigenen und betriebenen Social-Media-Kanälen in organischer Funktion zu verwenden, zu verteilen, zu übermitteln, auszustellen, zu lizenzieren, zu bewerben, zu vervielfältigen, zu fördern, aufzuführen, im Fernsehen zu senden, zu streamen, zu reproduzieren oder anderweitig zu verwerten, vorausgesetzt, das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Inhalte zu verwenden.

B. Der Urheber ist verpflichtet, bei allen Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit den Rechten des Unternehmens gemäß dieser Vereinbarung entstehen, mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten.

C. Wenn der Urheber irgendwelche Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung an Dritte weitervergibt, muss der Urheber eine schriftliche Abtretung aller anwendbaren Rechte (einschließlich, ohne Einschränkung, des Urheberrechts und aller Erneuerungen und Erweiterungen davon) an den Ergebnissen und Erlösen der Dienstleistungen solcher Dritten an das Unternehmen einholen und diese Dritten anderweitig dazu veranlassen, dem Unternehmen alle Rechte an den Ergebnissen und Erlösen der Dienstleistungen solcher Dritten einzuräumen, die der Urheber dem Unternehmen an den Inhalten einräumt.

D. Das Unternehmen behält sämtliche Rechte an allen Materialien, die es dem Ersteller zur Erbringung der Dienste bereitstellt, und durch die Erbringung der Dienste durch den Ersteller entstehen dem Ersteller keine Rechte an diesen Materialien oder kommen ihm zugute.

E. Unbeschadet des Vorstehenden und zur Vermeidung von Missverständnissen werden dem Urheber hiermit keine Rechte an Marken, die Eigentum des Unternehmens sind oder von ihm kontrolliert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den darin enthaltenen Geschäftswert („Marken“), gewährt. Der Urheber darf Marken nur mit der jeweils ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Unternehmens verwenden. Im Falle einer entsprechenden Genehmigung des Unternehmens darf der Urheber die Marken nur verwenden, soweit dies für die Erbringung der Dienste erforderlich ist. Der Urheber darf die Marken nur verwenden, solange diese Verwendung den vom Unternehmen genehmigten Standards und der vom Unternehmen genehmigten Qualität entspricht. Der Urheber verpflichtet sich ferner, die Marken nur in der vom Unternehmen genehmigten Form anzuzeigen.

F. Der Urheber erkennt die Eigentumsrechte des Unternehmens an den Marken an und wird zu keiner Zeit etwas tun oder dulden, was die Rechte des Unternehmens an den Marken beeinträchtigt. Es versteht sich, dass der Urheber durch die Nutzung einer vom Unternehmen genehmigten Marke oder durch die Nutzung der Marken durch den Urheber keine Eigentumsrechte an Marken erwerben oder geltend machen darf, die dem Unternehmen schaden. Die Parteien beabsichtigen, dass die Nutzung der Marken durch den Urheber stets dem Unternehmen zugutekommt.

G. Soweit nach geltendem Recht zulässig, verzichtet der Urheber hiermit unwiderruflich auf seine Urheberpersönlichkeitsrechte in Bezug auf die Dienste. Der Urheber erkennt ausdrücklich an, dass viele Parteien zu den Diensten beitragen werden. Sollte der oben genannte Verzicht oder die Abtretung der Urheberpersönlichkeitsrechte nach geltendem Recht nicht wirksam sein, verpflichtet sich der Urheber, diese Rechte in einer Weise auszuüben, die den Beitrag anderer Parteien anerkennt und keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf diese hat.

H. Der Urheber gewährt dem Unternehmen hiermit das unbefristete, gebührenfreie Recht, den Namen, die Stimme, das Bild, die Social-Media-Benutzernamen, die Biografie und andere identifizierende Informationen des Urhebers im Zusammenhang mit und für die Produktion, Verwendung oder öffentliche Ausstellung des Inhalts und aller anderen Ergebnisse und Erlöse im Zusammenhang mit den Diensten zu verwenden.

5. Moral.

Sollten der Urheber und/oder ein Subunternehmer vor, während oder nach der Laufzeit dieser Vereinbarung Handlungen begehen, die den Urheber und/oder einen Subunternehmer in der Öffentlichkeit in Verruf bringen oder einen Skandal auslösen, oder die einen Teil oder eine Gruppe der Gemeinschaft schockieren, beleidigen oder anstößig machen oder ein schlechtes Licht auf den Urheber, den Subunternehmer oder das Unternehmen werfen (wie vom Unternehmen nach seinem alleinigen Ermessen bestimmt), dann kann das Unternehmen zusätzlich zu und unbeschadet aller anderen hierin dargelegten Rechtsmittel jeglicher Art oder Natur: (i) diese Vereinbarung jederzeit nach dem Auftreten eines solchen Ereignisses kündigen; (ii) mit oder ohne Kündigung dieser Vereinbarung sämtliche dem Urheber bisher im Zusammenhang mit den Diensten gewährten Guthaben löschen; und (iii) eine Rückerstattung des anteiligen Betrags der Gebühr für diejenigen Dienste verlangen, die aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt abgelehnt wurden.

6. Zusicherungen und Gewährleistungen des Urhebers.

Der Ersteller erklärt und garantiert Folgendes:

• Kein Teil des Beitrags des Erstellers im Zusammenhang mit den Diensten verletzt oder beeinträchtigt Urheberrechte, literarische, dramatische, filmische oder sonstige Rechte Dritter, stellt keine Verleumdung oder üble Nachrede gegen eine Person, Firma oder Einrichtung dar und enthält auch keinen Inhalt, der nach Kenntnis des Erstellers obszön oder in sonstiger Weise rechtswidrig ist;

• Der Urheber hat weder durch Handlungen, Unterlassungen, Vereinbarungen oder auf andere Weise etwas getan, das im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht oder die dem Unternehmen hierunter gewährten Rechte beeinträchtigt oder die uneingeschränkte Wahrnehmung dieser Rechte durch das Unternehmen beeinträchtigt;

• Nach bestem Wissen und Gewissen des Erstellers sind keine Ansprüche, Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Verfahren anhängig oder drohend, die die dem Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte beeinträchtigen, einschränken oder schmälern könnten;

• Der Ersteller ist kein Mitglied einer Gilde oder Gewerkschaft, die für die Erbringung der hierunter zu erbringenden Dienstleistungen zuständig ist, und der Ersteller sichert ferner zu und gewährleistet, dass die hierunter fallenden Dienstleistungen in Bezug darauf nicht in den Anwendungsbereich etwaiger Tarifverträge fallen;

• Der Ersteller wird alle geltenden Gesetze einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die von der Federal Trade Commission festgelegten Verpflichtungen hinsichtlich Empfehlungen, Erfahrungsberichten oder Offenlegungen;

• Im Zeitraum von sechzig (60) Tagen nach Ablauf der Laufzeit wird der Ersteller sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Online-/Social-Media-Werbung ausschließlich für das Unternehmen erbringen. Während der Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten danach wird der Ersteller keine Vereinbarungen mit Wettbewerbern des Unternehmens eingehen, insbesondere nicht mit Unternehmen der Wasserfilterbranche, und er wird auch keine Wasserfilterprodukte oder -initiativen auf seinem Blog oder seinen Social-Media-Kanälen bewerben. Zur Klarstellung: Während der Laufzeit und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten danach wird der Ersteller keine Dienstleistungen für Unternehmen erbringen, die mit Marken/Warenzeichen in Verbindung stehen, insbesondere nicht mit Sawyer, Katadyn, Brita, ZeroWater, Grayl und Soma, und auch nicht mit diesen zusammenarbeiten. Der Ersteller erkennt an, dass die vorstehende Liste nicht vollständig ist.

7. Haftungsbeschränkung.

Mit Ausnahme jeglicher Haftung, die direkt oder indirekt aus grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten und/oder Betrug entsteht, haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung für zufällige, Folge-, Sonder-, exemplarische, Straf- oder indirekte Schäden jeglicher Art, aus welchem ​​Grund auch immer, einschließlich einer Verletzung dieser Vereinbarung, unabhängig davon, ob diese Haftung auf Grundlage von Entschädigung, Vertrag, unerlaubter Handlung oder auf andere Weise geltend gemacht wird, selbst wenn die entschädigende oder verletzende Partei vor der Möglichkeit solcher Schäden gewarnt wurde.

8. Schadloshaltung.

Der Urheber verpflichtet sich, das Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen sowie dessen leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Berater von allen Klagen, Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Urteilen, angemessenen Rechtskosten (einschließlich externer Anwaltskosten) und Auslagen sowie allen anderen Verbindlichkeiten und Kosten freizustellen und schadlos zu halten, die infolge einer Verletzung der in dieser Vereinbarung enthaltenen und/oder in Bezug auf einen Subunternehmer enthaltenen Garantien, Zusicherungen und Verpflichtungen des Urhebers entstehen können.

9. Kündigung.

Jede Partei hat das Recht, diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu kündigen. Wird dieser Vertrag während der laufenden Dienste gekündigt, hat der Urheber nur Anspruch auf Zahlung für die bis zum Kündigungsdatum erbrachten Dienste. Übersteigen die bis zum Kündigungsdatum vom Unternehmen geleisteten Zahlungen den Wert dieser erbrachten Dienste, hat das Unternehmen Anspruch auf Erstattung der Gebühr, die über den Betrag hinaus gezahlt wurde, der die bis zum Kündigungsdatum vom Urheber erbrachten Dienste darstellt. Die Kündigung dieses Vertrags schränkt, beeinträchtigt oder mindert keinerlei Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens aus diesem Vertrag oder jegliche Zusicherungen, Gewährleistungen und Entschädigungen des Urhebers; diese bleiben alle bestehen. Die Kündigung dieses Vertrags schränkt, beeinträchtigt oder mindert weder die Entschädigungs- noch die Versicherungsverpflichtungen der Parteien ein; diese bleiben auch nach der Kündigung bestehen.

10. Verschiedenes.

A. Abtretung. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Urhebers abzutreten – vorausgesetzt, dass das Unternehmen den Abtretungsempfänger an alle Bedingungen dieser Vereinbarung bindet. Diese Vereinbarung gilt persönlich für den Urheber. Der Urheber darf seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte abtreten oder anderweitig übertragen.

B. Datenschutz. Der Urheber stimmt der Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sowie weiterer Daten und Informationen gemäß der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens (hier zu finden) ausdrücklich zu. Darüber hinaus erkennt der Urheber an und stimmt zu, dass das Unternehmen alle Informationen über den Urheber und die Inhalte, die der Urheber bereitstellt, an Dritte weitergeben darf. Ungeachtet der Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens ist das Unternehmen berechtigt, Daten und Informationen (einschließlich personenbezogener Daten und Informationen) zu sammeln und zu analysieren, die sich aus dem Zugriff des Urhebers (und seiner Leser) auf und der Nutzung der gesamten oder eines Teils einer Website ergeben, die schriftliche, Video- oder Fotokommentare, Nachrichten oder Diskussionen zu einem oder mehreren bestimmten Themen (z. B. ein Blog) und Inhalte enthält. Alle diese aggregierten Daten und Informationen sind ausschließliches Eigentum des Unternehmens und können vom Unternehmen für jeden rechtmäßigen Geschäftszwecken verwendet werden, ohne dass dem Urheber Rechenschaft darüber abzulegen ist. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Vereinbarung und einer anderen Vereinbarung, die der Ersteller mit dem Unternehmen geschlossen hat (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens), gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung, sofern in der anderen Vereinbarung nicht ausdrücklich durch Verweis auf die nichtige Bestimmung etwas anderes bestimmt ist.

C. Unabhängiger Berater. Der Urheber ist ein unabhängiger Auftragnehmer und gilt in keiner Weise als Angestellter, Beauftragter oder Vertreter des Unternehmens. Der Urheber erhält daher keine Leistungen, die Mitarbeiter des Unternehmens erhalten, und ist allein verantwortlich für die Zahlung aller Einkommens-, Selbstständigkeits- und sonstigen Steuern im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und der Gebühr.

D. Rechtsmittel. Alle Rechte und Rechtsmittel aus diesem Vertrag gelten kumulativ und ergänzend zu den Rechten und Rechtsmitteln, die einer Partei gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zustehen. Ungeachtet des vorstehenden Satzes oder anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag ist der Urheber in keinem Fall berechtigt, die Erstellung, Verbreitung oder Nutzung von Inhalten zu untersagen, zu stören oder zu verhindern, noch ist er berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten oder eine einstweilige Verfügung oder einen Billigkeitsanspruch zu beantragen.

E. Überschriften. Die Abschnittsüberschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit für die Vertragsparteien und dürfen nicht zur Auslegung dieser Vereinbarung herangezogen werden.

F. Integration. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Nichts hierin Enthaltenes begründet eine Partnerschaft oder ein Joint Venture der Parteien oder macht eine der Parteien zum Vertreter oder Mitarbeiter der anderen Partei.

G. Änderungen. Die Bedingungen dieser Vereinbarung können nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das von beiden Parteien unterzeichnet ist.

H. Salvatorische Klausel. Die Parteien vereinbaren, dass jeder Abschnitt dieser Vereinbarung als von jedem anderen Abschnitt getrennt und trennbar ausgelegt wird und dass die Durchsetzbarkeit einer Bestimmung die Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise einschränkt.

I. Weitere Instrumente. Die Parteien werden alle weiteren Instrumente im Einklang mit diesem Vertrag unterzeichnen, die für die Bedeutung und Wirksamkeit dieses Vertrags erforderlich sein können.

J. Ausfertigungen. Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, wobei jede Ausfertigung als Original gilt und alle zusammen ein und dasselbe Dokument bilden. Die Übermittlung einer Ausfertigung dieses Vertrags per Fax oder auf elektronischem Wege (z. B. E-Mail, PDF) ist in gleichem Umfang wirksam, als hätte die Vertragspartei eine handschriftlich ausgefertigte Ausfertigung übermittelt.

11. Geltendes Recht und Streitbeilegung.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Staates Delaware, ungeachtet der Kollisionsnormen und der dort geltenden Rechtsordnungen. Alle Klagen und Verfahren, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich vor einem Staats- oder Bundesgericht in Baltimore, Maryland, eingeleitet und verhandelt. Die Parteien vereinbaren, dass diese Gerichte die ausschließliche Zuständigkeit für alle Klagen aus diesem Vertrag haben.